Nach den AGB darf grundsätzlich der Mieter selbst sowie eine von ihm schriftlich bevollmächtigte oder von ihm begleitete Person das Gelände betreten. Sollten Sie eine erteilte Berechtigung später widerrufen, empfohlen wir, den Zutrittscode ändern zu lassen. Unser Kundenservice steht Ihnen bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.
