Nein. Die AGB stellen klar, dass das Mietobjekt nicht zu Wohn-, Aufenthalts- oder Arbeitszwecken genutzt werden darf. Es handelt sich ausschließlich um Lagerfläche.
Nein. Die AGB stellen klar, dass das Mietobjekt nicht zu Wohn-, Aufenthalts- oder Arbeitszwecken genutzt werden darf. Es handelt sich ausschließlich um Lagerfläche.